Zahnrettung durch Wurzelbehandlung (Endodontologie)
Zähne besitzen im Inneren ein Geflecht aus Nerven, Blutgefäßen und Gewebe. Dieses "Zahnmark" verarbeitet Informationen über unter anderem die Temperatur und dient auch der Abwehr gegen Karies und Bakterien. Durch eine Infektion mit Bakterien kann sich der Zahnnerv schmerzhaft entzünden. Diese Entzündung kann sich in den umgebenden Knochen ausbreiten. Sie verursacht pulsierende Schmerzen, die sich beim Zubeißen und bei Temperaturwechsel verstärken. Die einzige effektive Therapie bei dieser sehr unangenehmen Nervinfektion ist, den Zahnnerv im Rahmen einer Wurzelkanalbehandlung zu entfernen.
Wichtigstes Prinzip der Behandlung ist die Entfernung von infiziertem Nervengewebe aus dem Wurzelkanal. Eine Isolation des Zahnes gegenüber der bakterienreichen Mundhöhle ist daher unbedingt erforderlich. Unter lokaler Betäubung werden die Wurzelkanäle von oben eröffnet und das Nervengewebe aus dem Zahn entfernt. In der Zahnwurzeln befindet sich ein verzweigtes Kanalsystem mit individueller Form und Größe. Die größe Schwierigkeit bei dieser Wurzelbehandlung liegt dann darin, diese komplizierten Systeme gründlich zu reinigen, sprich, zu desinfizieren. Der entstehende Hohlraum wird mit einer speziellen Füllung, der sogenannten Wurzelfüllung verschlossen. Diese kleinen Kanalstrukturen sind ohne spezielle Hilfsmittel, wie etwa einer Lupenbrille und die Anwendung neuester Lasertechnologien, nicht sicher zu erreichen und/oder zu reinigen.
Bei einer optimal verlaufenden Behandlung ist der wurzelbehandelte Zahn wie ein gesunder Zahn zu betrachten. Unbedingt erforderlich ist dazu jedoch die möglichst zeitnahe Versorgung des Zahnes mit einer stabilisierenden Rekonstruktion. Durch eine Krone oder Teilkrone kann eine Re-Infektion der Kanäle und Frakturen sicher vermieden werden.
Vereinzelt verfärben sich die therapierten Zähne durch das im Blut vorhandene Eisen oder andere Stoffwechselprodukte dunkel. Starke Verfärbungen lassen sich in der Regel jedoch durch eine entsprechend gründliche Behandlung vermeiden.
Die Alternative zu einer Wurzelbehandlung ist leider oftmals die Zahnentfernung mit anschließendem Zahnersatz und/oder einer Implantation.
Die Wurzelbehandlung ist im Leistungskatalog aller gesetzlichen Krankenversicherungen enthalten. Private Kostenträger übernehmen die Kosten je nach Vertragsbedingungen vollständig. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Standardbehandlung. Eine für den Therapie-Erfolg wichtige elektronische Längenbestimmung des Kanalsystems ist nicht im Leistungskatalog der Gesetzlichen enthalten. Die Laserbehandlung der Wurzelkanäle wird weder von der privaten Krankenversicherung noch von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Wir beraten Sie gern über die Möglichkeiten der Wurzelkanalbehandlung.
Schauen Sie zu diesem Thema auch auf unsere Blogs:
http://endodontologie-bochum.blogspot.com
http://endodontologie-herne.blogspot.com