Zahnärzte: Dr. med. dent. Günter Leugner & Andreas Leugner


Bitte informieren Sie sich ausführlich über unsere Leistungen:

Implantologie





Durch Verbesserung der Operationstechnik und des Implantatmaterials
sind Zahnimplantate heute eine sehr sichere Behandlungsmethode!



1) Implantatmaterialien und andere Verwendungsformen




Vereinfacht gesagt, sind Zahnimplantate heute in den meisten Fällen „Schrauben“,
die aus Titan oder Zirkonoxid gefertigt werden.
Beide Implantatbestandteile sind gut, unterscheiden sich jedoch in der Verarbeitung und in ihrem Material.
Titan ist als Material für hochwertige und leichte Produkte bekannt,
während Zirkonoxid eine neue, extrem harte und bruchfeste Keramik darstellt.





Zahnärztliche Implantate werden fest mit dem Knochen verankert.
Der Heilungsprozess wird durch die sehr gute Gewerbeverträglichkeit und die Eingliederung im knöchernen Verbund unterstützt.
Sie stellen somit die einzige echte Möglichkeit da, einen verloren gegangenen Zahn zu ersetzen.
Eine zusätzliche Beeinträchtigung der gesunden Restzähne ist ausgeschlossen,
da eine Überkronung nicht notwendig ist.

Implantate gibt es im vielen Formen für die unterschiedlichen Anwendungsgebiete.





Da unterschiedliche Anwendungsgebiete (Indikation) bestehen, gibt es viele Verwendungsformen.





Zahnimplantate werden in steriler Verpackung angeliefert.
Ihre Produktion unterliegt strengen Auflagen des Medizinproduktgesetzes.

Implantationen werden in unserer Praxis in Vollnarkose oder in örtlicher Betäubung durchgeführt.


Nach oben

2) Anwendung

Wann werden Implantate angewendet?


Wenn, ein Zahn verloren gegangen ist, und die anderen Zähne nicht beschliffen,
oder mit einer Krone versehen werden sollen,

oder, wenn bereits mehrere Zähne verloren gegangen sind,
können Implantate überlange Brücken vermeiden und für besseren Halt sorgen,

bei nicht mehr festsitzenden Totalprothesen, wird durch das Implantat,
wieder das Kauen ermöglicht und Kaukomfort erzeugt,

bei starkem Würgereiz, ist eine Kunststoffabdeckung des Gaumens nicht möglich,
so können durch Implantate gaumenfreie Oberkieferprothesen hergestellt werden,

die Zahnprothese wegen Mundtrockenheit nicht hält,

bei Lähmungen, die den Gebrauch einer Totalprothese unmöglich machen,

und, wenn das Gebiss von Geburt an nicht vollständig bzw. gar nicht ausgebildet ist (Anodontie).




Einzelzahnimplantat ohne Krone (links) / Unsichtbare Krone auf selbem Implantat (rechts)

Nach oben

3) Herausnehmbarer Zahnersatz auf Implantaten


Herausnehmbarer Zahnersatz ermöglicht eine sehr gute Reinigung der Implantate.
Durch gute Reinigung wird die eine gute Haltbarkeit der Implantate gewährleistet.

einige Beispiele:


Kugelanker zur Befestigung einer Totalprothese


Um Kosten zu sparen und auch Zeit, können in bestehenden Totalprothesen
-in Form von Kugelkopfankern-
Implantate integriert werden.
Erfolgsaussichten können in der Implantatsprechstunde geklärt werden.
Der unten gezeigte Kugelkopfanker funktioniert so zuverlässig wie ein „Druckknopf“.







Acrylmodell mit 4 Implantaten im Unterkiefer



Stegversorgung




Eine Stegprothese verhindert sicher eine Lockerung beim Kauen!




Nach oben

4) Festsitzender Zahnersatz


Festsitzende Versorgungen

Festsitzende Versorgungen bieten ein sehr komfortables Mundgefühl.
Die Verarbeitung ist so hochwertig, dass die Patienten von „natürlichen Zähnen“ sprechen,
wenn sie das Resultat beschreiben.





Implantate in beiden Kiefern(links) / Zahnersatz beim selben Patient (rechts)



Hier eine Vollkeramikbrücke auf 8 Implantaten

Die Vollkeramik ist vom Empfinden her eher hart,
gleicht jedoch deshalb natürlichen Zähnen als zum Beispiel Kunststoff.


Die Beiß- und Kaugeräusche und der Zahnschmelz bleiben vertraut natürlich.





Vollkeramische Brücke im Mund des Patienten

Nach oben

5) Implantation bei wenig Kieferknochen

Können Implantate bei wenig Kieferknochen angewendet werden?

Lange Zahnlosigkeit führt oft zu einer Rückbildung des Kieferknochens.



Mittels einer speziellen Röntgenaufnahme, lässt sich das verbleibende Knochenangebot feststellen.




Reicht der Knochen nicht aus um ein Implantat zu setzen,
besteht die Möglichkeit Knochenmaterial zu verpflanzen.
Entnommen wird hier aus dem hinteren Bereich des Oberkiefers und dem Unterkiefer
(Weißheitszahnregion oder Kinnregion).
Weiterhin gibt es Knochenersatzmaterial und
Knochentransplantatmaterial von Fremdspendern,
das mit sehr guten Ergebnissen eingepflanzt werden kann.


Knochen-Ersatzmaterial



Wie geht man hierbei konkret vor?


In unserer Praxis wird die neueste Technik, einer computerunterstützten Implantation angewandt.
Diese Technik hat den Vorteil,
dass das Knochenangebot optimal ausgenutzt wird.
Große Schnitte und die Freilegung des Knochens vor der Implantation,
werden durch diese Technik vermieden.
Mittels Computertomogramm können die Knochenverhältnisse des Patienten
sehr genau dreidimensional auf dem Computer wiedergegeben werden,
so dass Richtung und Länge der Implantate genau festgelegt und berechnet werden können.
Deshalb erfolgt die Bohrung sofort an der richtigen Position und in der richtigen Richtung durch eine Schablone.
Es entstehen keine Narben, weil um das Implantat nicht geschnitten wird.
Deshalb sind die Resultate sehr ästhetisch.
Aufwendige Techniken zur Knochenvermehrung sind in unserer Praxis seltener geworden.



Bohrschablone


Schemazeichnung der Implantation mittels Bohrschablone

Wie wird in sehr schmalen Zahnlücken implantiert?


Erklärung, durch folgende Ausgangslage:

Durch die angeborene Nichtanlage eines Zahnes -siehe Abbildung unten-,
fehlt der bleibende Schneidezahn im Oberkiefer links.



Milchzahn im Oberkiefer wird wegen Nichtanlage des bleibenden Zahnes nicht ersetzt

Das Röntgenbild zeigt, es ist kein bleibender Schneidezahn angelegt.
Die Wurzel des viel kleineren Milchzahnes ist schon aufgelöst.


Röntgenbild vom Ausgangsbefund mit Milchzahn


Da auf das ästhetische Erscheinungsbild der Zähne immer mehr viel Wert gelegt wird,
fällt die Entscheidung sehr oft gegen den Lückenschluss durch den Kieferorthopäden.

Die Ausgangssituation ist sehr schwierig,
da durch die sehr schmale Lücke nur wenig Knochen für das Implantat zur Verfügung steht.
Selbst bei diesem sehr dünnen Implantat, verbleibt nur 1 mm zum Nachbarzahn.



Röntgenbild nach Implantation

Ergebnis nach der Implantation - ohne Krone -:




Das Zahnfleisch ist nach der Behandlung und nach vollständiger Einheilung reizlos.
Es ist nicht gerötet und gut geformt.
Ein sehr wichtiger Aspekt für das gewünschte ästhetische Erscheinungsbild.

Ergebnis nach der Implantation - mit Krone-:

Die Farbe der natürlichen Zähne ist perfekt nachgeahmt.
Das Zahnfleisch am Implantat ist von dem Nachbarzahn nicht zu unterscheiden.
Die Papillen (Zahnfleisch zwischen den Zähnen) füllen den Raum zwischen der Krone und dem Nachbarzahn vollständig aus.





Das Lächeln der Patientin nach Abschluss der Behandlung.
Sie ist mit dem Ergebnis sehr zufrieden.
Die unsichtbare Krone gibt ihr Sicherheit und stärkt ihr Selbstvertrauen.
Die Implantatkrone hat ein absolut natürliches empfinden.

In dieser Situation haben wir schon sehr oft gute Resultate mit hohe Patientenzufriedenheit erzielt.




Welche Möglichkeiten bestehen, wenn eine Implantation zunächst nicht
möglich erscheint, weil zu wenig Knochen vorhanden ist?


Häufig reicht der Knochen im Oberkieferseitenzahnbereich nicht aus, um ein Implantat einzusetzen.
Der Knochen zwischen Mundraum und Kieferhöhle ist hier zu schmal.
Durch einen einfachen Eingriff, kann dann die Kieferhöhle verkleinert werden.
Dieser Eingriff wird Sinuslift (Sinus = lat. Kieferhöhle) genannt.



Überprojektion zeigt die Größe der Kieferhöhle im Oberkieferseitenzahnbereich


Dieses Implantat hat den Kieferhöhlenboden perforiert


Die Sinusliftoperation hat zum Ziel, die Knochenschicht des Sinusbodens zu verdicken,
wobei auf die unten beschriebene Weise die Innenseite der Kieferhöhlenschleimhaut angehoben wird (engl.: lifting).
Knochenersatzmaterial und Knochenspäne werden unter der Kieferhöhlenschleimhaut eingebracht.
Nun verwächst dieses Material mit dem Knochen in der Kieferhöhlenwand
und wird im Laufe eines halben Jahres zu einem soliden Knochen aufgebaut.



Man unterscheidet den externen und internen Sinuslift:

1)
Beim internen Sinuslift wird das Knochenersatzmaterial
durch das Bohrloch zwischen Kieferhöhlenschleimhaut
und Knochen eingebracht.

2)
Der externe Sinuslift benötigt ein kleines Fenster,
über das die Kieferhöhlenschleimhaut angehoben
und der Zwischenraum mit Knochenersatzmaterial aufgefüllt wird.



Knochenersatzmaterial beim Sinuslift im Bild dargestellt


Bei sehr schmalen Kieferkämmen wird das Bonespradding (engl.: Knochenspreizung) angewendet.
Diese OP- Technik nutzt die elastischen Eigenschaften des Kieferknochen aus.
Der Knochen wird mit Spezialinstrumenten gedehnt.



Schmaler Kieferkamm


Aufdehnen des Kieferkamms


Implantat im aufgedehnten Knochen


Eine weitere Möglichkeit besteht im Aufbau von Kieferknochen mittels Knochenersatzmaterial
unter einer Kollagenmembran durch Auflage.
Diese chirurgische Technik wird Augmentation (lat.: augmen, für Vermehrung oder Zuwachs ) genannt.



Aufbau des zu schmalen Kieferknochen mit Membrane und Knochenersatzmaterial.


Des weiteren kann durch eine Distraktionsbehandlung (lat.: auseinanderziehen),
neue Knochen erzeugt werden.
Diese Behandlung basiert auf der Heilung von Knochen in einem Bruchspalt.





Werden zwei Knochenenden, eines durchtrennten Kieferknochens langsam genug durch eine Schraube
voneinander entfernt, so wird im Spalt der Trennstelle immer ein neuer Knochen gebildet.

Welche Technik notwendig ist, richtet sich nach der anatomischen Ausgangssituation!

Alle Techniken werden in unserer Praxis mit Erfolg angewandt.

Lassen Sie sich in unserer Implantologiesprechstunde beraten, auch dann,
wenn andere Zahnärzte und Kieferchirurgen Sie als Patient abgelehnt haben!



Nach oben

6) In welchem Maße übernimmt die Private Krankenversicherung
die Kosten für die Implantatversorgung?



Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Implantation,
soweit nichts anderes vereinbart bis zum 3,5 -fachen Satz und das Material und Laborkosten
bis auf den Selbstbehalt in voller Höhe.
Gelegentlich versuchen sich Krankenversicherungen sich aus der Verpflichtung zu stehlen, indem sie behaupten,
es handle sich um eine Luxusversorgung.
Laut Urteil vom Oberlandesgericht (OLG Karlruhe, 21.03.96 Az: 12 U 168/95)
muss sie diese jedoch akzeptieren,
selbst wenn eine andere (herausnehmbare) Versorgung kostengünstiger ist.
Sollten Sie eine Zahnstaffel vereinbart haben,
empfehlen wir Implantate aus unserer Economieserie.


Wann übernimmt die gesetzl. Krankenkasse die Kosten für die Implantation?


Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Implantation nur in folgenden Fällen:

1. umfangreiche Nichtanlage von Zähnen, d.h. ein erheblicher Teil der bleibenden Zähne
fehlen wegen einer angeborenen Entwicklungsstörung,
2. bestrahlte Patienten, die wegen einer Krebserkrankung im Kopf- Halsgebiet sich einer
Strahlentherapie unterziehen mussten.
3. Patienten, die auf Grund einer Lähmung ( z.B. Spastiken, aber durchaus auch Multiples
Sklerose oder Parkinson) ihre Prothese nicht adäquat benutzen können.
4. bei größeren Kiefer- und Gesichtsdefekten auf Grund von Tumoroperationen, Unfällen,
Entzündungen des Kiefers, Operationen infolge von großen Zysten
5. Operationen infolge von Osteopathien (= besondere Knochenerkrankung), angeborenen
Fehlbildungen, wie z.B. Lippen - Kiefer- Gaumenspalten oder Unfällen.
6. bei dauerhaft bestehender Mundtrockenheit, wie z B. bei der Melkerson, Rosenthal -
Erkrankung oder wie obengenannt, nach Bestrahlung im Kopf- Halsbereich.

Zahnarzt und Patient sollten genau prüfen, ob nicht doch eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich ist.
Ist eine Kostenübernahme möglich, so lohnt sich in jedem Fall eine Begutachtung.
Diese erfolgt im Bereich Westfalen-Lippe in Münster.


Welche Kosten bekommt der Verbeamtete von der Beihilfe erstattet?


Beamte haben bei einer Zahnimplantationsbehandlung ein Recht auf Beihilfe.
Die Beihilfevorschriften für Bund und Länder sind unterschiedlich.
Bedienstete des Bundes haben im Vergleich, sehr gute gesundheitliche Rahmenbedingungen.

Beihilfevorschriften für Bundesbeamte

Bundesbeamte erhalten:

a) eine 70% Erstattung des zahnärztlichen Honorars &
b) eine 60% Zuzahlung zu den Material- und Laborkosten als Beihilfe,

bei folgenden Indikationen:

1) Einzelzahnlücken mit intakten Nachbarzähnen ohne Überkronungsbedarf.
Voraussetzung ist, dass nur ein Zahn fehlt.
Dieser wird dann, durch ein Implantat mit Zahnkrone ersetzt.

Die Nachbarzähne müssen frei von Karies sein, jedoch nicht frei von Füllungen.

2) Im Fall von Freiendlücken, wenn mindestens die Zähne 7 und 8 fehlen.
Das heißt also, es muß mindestens der Weißheitszahn und der letzte Backenzahn fehlen.

3) Um jede Totalprothese im Ober- und Unterkiefer zu fixieren,
sind 2 Implantate pro Kiefer beihilfefähig.
Bis zu 4 Implantate werden mit medizinischer Begründung gewährt.


Beihilfevorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen


Die Verwaltungsvorschriften zur Beihilfeverordnung NRW (BVO)
(RdErl. d. Finanzministeriums v. 1.12.2005 - B 3100-0.1315-lV A4-)
sind mit Runderlass des Finanzministeriums vom 06.07.2005 geändert worden.





Bei folgenden Ausnahmeindikationen wird das Land in der Regel
70% des zahnärztlichen Honorars erstatten,
und die Material- und Laborkosten mit 60% vergüten:

1) Unfälle

2) bei dauerhafter Mundtrockenheit, insbesondere im Rahmen einer
Strahlentherapie bei Tumorbehandlung

3) bei genetisch bedingter Nichtanlage von Zähnen,
wenn weniger als 8 Zähne pro Kiefer vorhanden sind


4) bei nicht willentlich beeinflussbaren muskulären Fehlfunktionen
in Mund- und Gesichtsbereich, wie z.B. Spastiken,

5) im Falle von starken Kieferabbau im zahnlosen Unterkiefer
(Landesbeamte, ... für Bundesbeamte bestehen andere Regelungen)



In den anderen Fällen zahlt die Beihilfe einen Zuschuss auf die ersten 3 Zähne von 450 Euro.
Jeder weitere Zahn wird mit 250,00 Euro vergütet.
Achtung! Es werden die zu ersetzenden Zähne bezuschusst,
nicht die Anzahl der Implantate.

Wodurch oft ein höherer Zuschuss ausgelöst wird.
Pro Patient beträgt der maximale Zuschuss 3.200,00 Euro
für die 10 beihilfefähigen Zähne.
Schon vorhandene Implantate zählen mit.



Bei Reparaturen
sind je ersetztem Zahn max. 250,00 Euro als beihilfefähig anzuerkennen.



In jedem Fall ist ein vollständiger Befund- und Behandlungsplan beizufügen!


Wann beteiligt sich die gesetzl. Krankenkasse an den Kosten für den Zahnersatz auf Implantate?




1. Bei zahnbegrenzten Einzelzahnlücken,
d.h. es fehlt nur ein Zahn und vor und hinter der Lücke stehen noch Zähne,
wenn keine parodontale Behandlung erforderlich und der angrenzende Zahn kariesfrei ist.

Achtung: Zahn muss nur kariesfrei sein, aber Füllungen sind erlaubt.

2. Bei Totalprothesen mit starker Kieferkammauflösung, also geringer Höhe des Gaumens.



Sind Implantatberatungen kostenpflichtig?


Nein, in unserer Praxis sind Beratungen zur Implantologie
und zur Erstattung durch Kassen grundsätzlich kostenfrei!


Nach oben

7) Bei welchen Patienten kann keine Implantation erfolgen?


Bei Patienten mit folgenden Grunderkrankungen sollte eine Implantation unterbleiben:

1) eine Endokarditis,
2) in den ersten drei Monate nach Herzinfarkt,
3) nicht behandelte Angststörung oder Depression,
4) nicht behandelter Diabetes Mellitus. (Bei gut eingestellten Diabetes
sollte der HbA1c - Wert bei 7% liegen.)
5) chronische Osteomyelitis,
6) nicht behandeltes Zähneknirschen,
7) erosiver Lichen ruber planus,
8) erste drei Monate nach Organtransplantation,
9) unbehandelte Drogenabhängigkeit,
10) nicht abgeschlossenes Knochenwachstum,
11) nicht behandelter Hyperparathyreoidismus,
12) Paget- Erkrankung,

Sollten Zweifel bezüglich der Finanzierung, Indikation oder einer Grunderkrankung bestehen,
so sind wir gerne bereit diese mit Ihnen zu überprüfen.

Vereinbahren Sie einen Termin in unserer Implantatsprechstunde.
Oder schreiben Sie uns eine E- Mail
(gerne mit Röntgenbildern, Kernspinnaufnahmen, etc. ...)

Diese Information dient lediglich zu Ihrer groben Orientierung und ersetzt nicht die Untersuchung in der Praxis!
Des weiteren erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Rechtsansprüche, die mit dieser Information begründet werden, schließen wir ausdrücklich aus!


Nach oben


copyright:
www.zahndoc-leugner.de,
© 2010

Besuchen Sie auch unsere Zahn-Implantations-Blogs:
> http://bochum-implantate.de <
> http://implantate.blogspot.com <